
EEG 2025/26: Einspeisevergütung im Überblick – lohnt sich Volleinspeisung wieder?
EEG 2025/26: Einspeisevergütung im Überblick – lohnt sich Volleinspeisung wieder?
Kurzfassung: Für Anlagen bis 100 kWp gibt es weiterhin Einspeisevergütung – höher bei Volleinspeisung, niedriger bei Teileinspeisung (Eigenverbrauch). Die aktuell maßgeblichen Sätze gelten für Inbetriebnahmen vom 01.08.2025 bis 31.01.2026; ab 01.02.2026 sinken sie planmäßig um 1 %. Ob Volleinspeisung lohnt, hängt v.a. von Strompreis, Lastprofil und Speicher ab.
1) Aktuelle Vergütungssätze (IBN 01.08.2025–31.01.2026)
| Anlagengröße | Teileinspeisung (ct/kWh) | Volleinspeisung (ct/kWh) |
|:----------------- |------------------------ :|------------------------ :|
| ≤ 10 kWp | 7,86 | 12,47 |
| >10–40 kWp | 6,80 | 10,45 |
| >40–100 kWp | 5,56 | 8,91 |
Hinweis: Die offiziellen Tabellen („anzulegende Werte“) veröffentlicht die Bundesnetzagentur halbjährlich im Archiv. Siehe Quellen unten.
2) Was ändert sich ab 02/2026?
- Degression: Die Sätze werden halbjährlich um 1 % abgesenkt (nächster Stichtag 01.02.2026).
- Grundprinzip bleibt: Volleinspeisung erhält höhere Vergütung als Teileinspeisung.
3) Volleinspeisung oder Teileinspeisung? (Entscheidung in 60 Sek.)
Volleinspeisung lohnt eher, wenn …
- euer Bezugspreis sehr niedrig ist (Sondertarif),
- tagsüber kaum Last anfällt (z. B. Wochenendobjekt),
- ihr eine große Anlage ohne Speicherfokus plant.
Teileinspeisung/Eigenverbrauch lohnt eher, wenn …
- euer Strompreis hoch ist (30–40+ ct/kWh),
- ihr tagsüber Lasten habt (WP, Gewerbe, Laden),
- ihr einen Speicher nutzt (Eigenverbrauch ↑, Netzbezug ↓).
Merksatz: Eigenverbrauch ersetzt teuren Netzstrom; Volleinspeisung bringt mehr ct/kWh, aber nur auf abgegebene kWh.
4) Mikro-Rechnungen (vereinfachte Orientierung)
Annahmen: Haushaltsstrom 36 ct/kWh brutto; Vergütung Teileinspeisung ≤10 kWp: 7,86 ct/kWh; Volleinspeisung: 12,47 ct/kWh.
- 1 kWh Eigenverbrauch spart 36 ct, statt 7,86 ct zu erlösen ⇒ +28,14 ct/kWh** Vorteil ggü. Teileinspeisung.
- 1 kWh Volleinspeisung bringt 12,47 ct. Gleichstand erst bei Bezugspreis < 12,47 ct/kWh – in Haushalten unüblich.
- Mit Speicher steigt die Eigenverbrauchsquote – oft wirtschaftlicher als reine Volleinspeisung, wenn der Speicher passend dimensioniert ist.
5) Praxis – was ihr jetzt festlegt
1) Zählkonzept: Volleinspeisung oder Teileinspeisung (ggf. getrennte Anlagenteile planbar).
2) Lastprofil: Wie viel tagsüber verbraucht ihr? Was kann ein Speicher verschieben?
3) Wirtschaftlichkeit: Strompreis vs. Vergütung, Speicher-Amortisation, ggf. dynamische Tarife und § 14a.
4) Vergütungssatz sichern: IBN-Datum bestimmt den Satz für 20 Jahre (plus Restmonat).
5) Dokumente: Netzanschluss, MaStR, Vergütungstyp, ggf. Direktvermarktung > 100 kWp.
6) Sonderhinweise 2025/26
- Negativpreise: In Viertelstunden mit negativem Börsenpreis kann für neue Anlagen (ab 25.02.2025) die Vergütung entfallen. Eigenverbrauch/Speicher hilft, Ertragslücken zu vermeiden.
- Degression: Ab 01.02.2026 –1 % auf die jeweils geltenden Sätze.
Quellen
-
Bundesnetzagentur – EEG-Förderung/Grundprinzip (Teileinspeisung vs. Volleinspeisung, Laufzeit, Zählkonzept)
https://www.bundesnetzagentur.de -
BNetzA – Archiv „Anzulegende Werte Solaranlagen“ (Tabellen für 02–07/2025 und 08/2025–01/2026)
https://www.bundesnetzagentur.de -
Clearingstelle EEG|KWKG – Degressionslogik ab 2024 (halbjährlich –1 %)
https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de -
Marktübersichten 2025 (Plausibilisierung der Werte): ADAC, Finanztip
https://www.adac.de · https://www.finanztip.de


