
0% Umsatzsteuer 2025: Was ist drin – und was nicht?
0 % Umsatzsteuer 2025: Was ist drin – und was nicht?
Kurzfassung: Der Nullsteuersatz (§ 12 Abs. 3 UStG) gilt 2025 weiterhin für PV-Anlagen auf/nahe Wohngebäuden – inklusive wesentlicher Komponenten, Batteriespeicher und Montage. Wallboxen sind grundsätzlich nicht begünstigt (separate Leistung). EMS und Zählerschrank ertüchtigungen sind abgedeckt, wenn sie dem Betrieb der begünstigten PV dienen.
1) Wer profitiert 2025?
- Privatpersonen und kleine Unternehmen mit Anlagen auf oder in der Nähe von Wohngebäuden.
- Gilt auch für Erweiterungen (z. B. Speicher-Nachrüstung) nach dem 01.01.2023.
- Einkommensteuer-Hinweis: Für neue Anlagen (ab 2025) gelten vereinfachte Regeln für kleine PV (separates Thema).
2) Was ist inklusive? (Beispiele)
- Wesentliche PV-Komponenten: Module, Wechselrichter, Unterkonstruktion, Kabel, RSE/FRE, EMS, Zählerschrank-Anpassungen, Batteriespeicher (auch Nachrüstung), wenn sie dem Betrieb der begünstigten PV dienen.
- Leistungsumfang: Lieferung + Montage/Installation (Werklieferung) zum 0 %-Satz, sofern die Voraussetzungen vorliegen.
3) Was ist nicht begünstigt?
- Wallboxen: gelten umsatzsteuerlich separat → Regelsteuersatz (i. d. R. 19 %).
- Reine Dienstleistungen ohne Lieferung von PV-Bestandteilen (z. B. Wartungsvertrag, Check ohne Material) → Regelsteuersatz.
4) Praxis: Rechnungen & Verträge (Checkliste)
- Leistungsbeschreibung klar: „Lieferung und Installation“ der PV inkl. begünstigter Komponenten.
- Objektbezug: Adresse/Art des Wohngebäudes (oder „nahe Wohngebäude“) dokumentieren.
- Positionsliste trennen: PV-Komponenten/EMS/Speicher (0 %) vs. Wallbox (19 %).
- Hinweiszeile (Beispiel):
„Steuersatz 0 % gem. § 12 Abs. 3 UStG für Lieferung/Installation begünstigter PV-Komponenten auf/nahe Wohngebäude.“ - Leistungszeitpunkt beachten: Bei Werklieferung meist Abnahme/Inbetriebnahme, bei reiner Lieferung Lieferdatum.
5) Speicher & EMS – typische Fälle
- Speicher-Nachrüstung bei Alt-PV: 0 %, wenn der Speicher dem PV-Betrieb dient (z. B. haushaltsübliche Größen).
- EMS / Zählerschrank: 0 %, wenn für den PV-Betrieb erforderlich (Netzschutz, Mess-/Steuertechnik).
6) Häufige Stolperfallen
- „Wallbox mit reinpacken“: zieht nicht automatisch 0 % → separat mit 19 % ausweisen.
- Reiner Service ohne Material bleibt 19 %.
- Leasing/Mietmodelle: i. d. R. Regelsteuersatz (Vertragsprüfung).
7) Kurz-FAQ
Gilt der Nullsteuersatz unbefristet?
Ja, für begünstigte PV-Lieferungen/Installationen auf/nahe Wohngebäuden.
Gilt das auch > 30 kWp?
Ja, die Leistungsschwelle betrifft andere Vereinfachungen; für den Nullsteuersatz ist die Gebäudezuordnung entscheidend.
Gilt ein Speicher alleine?
Ja, wenn er dem Betrieb der begünstigten PV dient (z. B. Nachrüstung).
Quellen
- Bundesministerium der Finanzen (BMF), Infos/Broschüre „Ihre Photovoltaikanlage – Weniger Steuern, weniger Bürokratie“ (Stand 06/2025).
- Länderfinanzverwaltungen (z. B. BayLfSt) – FAQ/Anwendungshinweise zu PV und Nullsteuersatz (aktualisiert 2025).


